Arbeitsstunden
Jedes aktive Mitglied (auch Zweitmitglieder) im Alter zwischen 18 und 70 Jahren hat pro Jahr 2 Arbeitsstunden auf der Anlage zu leisten. Ersatzweise sind je Stunde 10,00 € zu erstatten. Dies gilt nicht für Schnuppermitglieder im ersten Jahr.
Ausnahmen von dieser Regel gilt für folgende Mitglieder:
- Mannschaftsführerinnen und Mannschaftsführer der Erwachsenen und Jugend (einschließlich der Eltern dieser Kinder und Jugendlichen)
- Helferinnen und Helfer bei Turnieren (Beispiel: LK-Turnier)
- Mitglieder, die ständige Sportangebote betreuen oder mitbetreuen (Beispiel: Frühstückstennis)
- Mitglieder, die von Fall zu Fall Sonderaufgaben für den Vorstand übernehmen (Beispiel: IT-Unterstützung/Social Media)
- Mitglieder des Vorstands
- Kassenprüfer und Kassenprüferinnen
Hier finden Sie eine Übersicht der ausstehenden Arbeiten, die auf der Tennisanlage als Arbeitsstunden erledigt werden können. Informieren Sie nach dem Erledigen der Aufgaben bitte per E-Mail Hans Slotta, hans-joachim.slotta[at]t-online.de, darüber, welche Arbeiten Sie ausgeführt und wie lange Sie dafür gebraucht haben.